Dresden · Beratung auf Deutsch & Türkisch

Wenn ein Sachverhalt beide Staaten berührt.

Anerkennung, Vollstreckung, internationales Privatrecht und die Koordination deutscher und türkischer Verfahrensschritte.

01

Anwendbares Recht und Zuständigkeit

Einordnung, welche Rechtsordnung und welches Gericht für den konkreten Sachverhalt maßgeblich sein können.

  • Internationales Privatrecht
  • Gerichtliche Zuständigkeit
  • Rechtswahl und zwingendes Recht
02

Anerkennung und Vollstreckung

Koordination ausländischer Entscheidungen und Titel, die im jeweils anderen Staat Wirkung entfalten sollen.

  • Scheidungs- und Familienentscheidungen
  • Zivilrechtliche Urteile
  • Vollstreckbare Titel
03

Urkunden und Vollmachten

Vorbereitung der formellen Voraussetzungen für die Verwendung von Dokumenten in Deutschland und der Türkei.

  • Beglaubigung und Apostille
  • Übersetzung
  • Vollmachten und Registerunterlagen
04

Koordinierte Bearbeitung

Abstimmung mit anwaltlichen und sonstigen fachlichen Ansprechpartnern, wenn mehrere Rechtsgebiete betroffen sind.

  • Zentraler Informationsfluss
  • Klare Aufgabenverteilung
  • Abgestimmte Fristen und Schritte

Orientierung vor der ersten Kontaktaufnahme.

Welche Unterlagen werden für eine erste Prüfung benötigt?

Zunächst genügen in der Regel die wichtigsten Bescheide, Schreiben, Aktenzeichen und eine kurze chronologische Darstellung. Weitere Unterlagen werden gezielt angefordert.

Kann die Besprechung auf Türkisch erfolgen?

Ja. Die Kommunikation mit der Kanzlei ist auf Deutsch und Türkisch möglich.

Eine Frist läuft?Bitte bereits in der Betreffzeile der Anfrage deutlich auf die Frist oder den Termin hinweisen.
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