Dresden · Beratung auf Deutsch & Türkisch

Aufenthaltsrechtliche Perspektiven frühzeitig sichern.

Unterstützung bei Aufenthaltstiteln, Duldung, Beschäftigung, Ausbildung und behördlichen Entscheidungen.

Anwaltliche Zusammenarbeit

Angelegenheiten des deutschen Rechts werden in Zusammenarbeit mit in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bearbeitet. Die konkrete Mandatsstruktur wird vor Übernahme des Mandats transparent erläutert.

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Erfahrung im Migrationsrecht

Avukat Sait Kaynak hat den Fachanwaltslehrgang im Migrationsrecht absolviert und verfügt über mehr als vier Jahre praktische Berufserfahrung in diesem Rechtsgebiet.

01

Aufenthaltserlaubnis und Verlängerung

Prüfung des geeigneten Aufenthaltszwecks, der erforderlichen Nachweise und der rechtlichen Möglichkeiten bei Verlängerung oder Zweckwechsel.

  • Familie, Arbeit und Ausbildung
  • Humanitäre Aufenthaltstitel
  • Verlängerung und Zweckwechsel
02

Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt

Einordnung der zeitlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.

  • Voraufenthaltszeiten
  • Lebensunterhalt und Beiträge
  • Sprach- und Integrationsnachweise
03

Duldung, Beschäftigung und Ausbildung

Prüfung aufenthaltsrechtlicher Möglichkeiten trotz vollziehbarer Ausreisepflicht sowie Fragen der Arbeits- und Ausbildungserlaubnis.

  • Duldungsgründe
  • Beschäftigungserlaubnis
  • Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven
04

Rechtsschutz gegen Entscheidungen

Rechtliche Prüfung von Ablehnungen, Nebenbestimmungen, Widerruf, Rücknahme und aufenthaltsbeendenden Maßnahmen.

  • Widerspruch oder Klage, soweit vorgesehen
  • Eilrechtsschutz
  • Fristen und Akteneinsicht
Bearbeitung im deutschen Recht

Die anwaltliche Beratung und Vertretung im deutschen Recht erfolgt durch den jeweils beauftragten, in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin. Avukat Sait Kaynak übernimmt die türkischsprachige Kommunikation und Koordination entsprechend der Vereinbarung im Einzelfall.

Orientierung vor der ersten Kontaktaufnahme.

Welche Unterlagen werden für eine erste Prüfung benötigt?

Zunächst genügen in der Regel die wichtigsten Bescheide, Schreiben, Aktenzeichen und eine kurze chronologische Darstellung. Weitere Unterlagen werden gezielt angefordert.

Kann die Besprechung auf Türkisch erfolgen?

Ja. Die Kommunikation mit der Kanzlei ist auf Deutsch und Türkisch möglich.

Eine Frist läuft?Bitte bereits in der Betreffzeile der Anfrage deutlich auf die Frist oder den Termin hinweisen.
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